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30/08: Keine Geschäfte mit Terroristen

Schon seit 2001 ist es EU-Bürger Verboten Geschäfte mit Terroristen zu tätigen (PDF). Wer dies dennoch macht, läuft Gefahr zwischen sechs Monaten bis fünf Jahre hinter schwedischen Gardinen zu sitzen. Um sich selbst abzusichern ist eine "Terrorliste" im Internet abrufbar, dabei scheint es unrelevant zu sein ob gegen die dort genannten Person ein Ermittelungsverfahren läuft bzw. ob sie frei gesprochen wurden. Schuldig oder Unschuldig, ist hier nicht mehr die Frage. Nunja, man wird dann wohl demnächst bei Ebay den folgenden Satz häufiger lesen:

Nach neuen (27.12.01) EU-Recht, welches auch Deutschen Recht entspricht, ist es mir unter Strafe Verboten mit Terroristen Geschäfte zu tätigen. Also falls Sie auf dieser Terrorliste stehen, ob zu Recht oder Unrecht, bieten Sie nicht auf dieses Angebot, falls Sie es dennoch tun ist das Geschäft hinfällig.

Vorsichthalber, hab ick dat schon mal in meinen Ebay Auktionen eingebaut. :)
Aufmerksam wurde ich durch diesen Artikel bei der Süddeutschen Zeitung.

mfg ß

Abgegebene Kommentare

kann irgendwie die trackback-uri nicht finden :-(
"keine geschäfte mit terroristen, gelle!
n der skulpturfabrik bin ich auf eine terror-liste (pdf) aufmerksam geworden, bei der es offenbar egal ist, ob jemand schuldig ist oder nicht. egal, wer auf ..."
http://www.iminform.de/blog...
30/08 02:51:21

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